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Aktuelles

12.11.2015

F-Gas-Informationsbroschüre des ZVKKW zu Betreiberverpflichtungen

Zahlreiche Betreiber von kältetechnischen Einrichtungen sind sich nicht im Klaren darüber, welche geänderten oder neuen Verpflichtungen durch die überarbeitete F-Gase-Verordnung auf sie zukommen. Informieren jedoch die Fachbetriebe direkt über eventuell kürzere Intervalle für Dichtheitsprüfungen oder gar den in absehbarer Zeit notwendigen Austausch von Kältemitteln geraten sie allzu oft in Verdacht, lediglich zusätzliche Umsätze generieren zu wollen. Eine Informationsbroschüre des ZVKKW soll hier Abhilfe schaffen. Die Broschüre wird allen Fachbetrieben kostenlos zur Verfügung gestellt und kann z.B. der Korrespondenz mit den Kunden als neutrale und übergeordnete Information beigelegt werden.

Welche Änderungen in der überarbeiteten F-Gase-Verordnung sind speziell für Betreiber relevant? Wie sind die neuen Regelungen hinsichtlich der Dichtheitsprüfungen? Was müssen Betreiber bezüglich Sachkunde und Qualifizierung beachten? Welche Aufzeichnungspflichten kommen auf sie zu?

Zu all diesen Fragen sind viele Betreiber gar nicht oder nur unzureichend informiert. Zahlreiche Fachbetriebe berichten nun, dass man ihnen vielfach wenig Glauben schenkt, wenn sie selbst über diese Dinge informieren. Dem daraus resultierenden Wunsch nach einer neutralen, übergeordneten Information folgend hat der ZVKKW eine entsprechende Broschüre entwickelt.

Der vierseitige Flyer im DIN A4-Format wurde inhaltlich mit dem Fachbereich „Betreiber, Wissenschaft & Bildung“ im ZVKKW abgestimmt und kann Dank der Unterstützung einiger Mitgliedsunternehmen aus dem Fachbereich „Industrie & Handel“ von den Fachbetrieben kostenlos in der Geschäftsstelle angefordert werden. Ferner kann der Flyer auch als PDF-Datei kostenlos heruntergeladen werden. So können die Fachbetriebe die im Sinne des Klimaschutzes notwendigen Forderungen hoffentlich mit mehr Nachdruck bei den Betreibern vertreten.

06.10.2015

Aktuelle Änderungen bei der BAFA-Förderung Stand 06.10.2015

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat nun Änderungen am BAFA-Programm zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen vorgenommen, die aktuell wirksam sind. Für Förderanträge, die ab dem 01. Oktober 2015 beim BAFA eingehen, gilt nunmehr die aktualisierte „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ vom 23. September 2015.

Die Änderungen im Überblick:

  • Neben Unternehmen sind nun auch „gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht“ förderberechtigt.
  • Als zusätzliche förderfähige Maßnahme für die Basisförderung wurde Punkt 2.1.2 d) aufgenommen: „Maßnahmen an Anlagen mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von mindestens 5 kW und höchstens 150 kW, die Kühlung und Heizung mit einem integrierten Gerät oder System ermöglichen“.
  • Das Antragsverfahren wurde vereinfacht. Die Klima-Kälte-Anlage kann künftig innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragstellung abgenommen werden. Damit wurde die ursprüngliche Frist um drei Monate verlängert.

Zusammenfassung: Antragsberechtigt sind ab sofort nahezu alle Wirtschaftssubjekte außer Privatpersonen und Freiberufler. Indem noch mehr Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen, sollen zusätzliche Investitionen in klimafreundliche Kältetechnik angestoßen werden. Neu ist auch die Förderung von Anlagen, die Heizen und Kühlen in einem Gerät oder System ermöglichen. Das BMBU erhofft sich dadurch einen sogenannten Hebeleffekt wie es in dem aktualisierten Flyer erwähnt wird. Nachfolgende Links haben wir für Sie hier zusammengestellt:

- die aktuelle Pressemitteilung des BMUB
- die aktualisierte Förderrichtlinie
- der aktualisierte Flyer des BMUB

Weitere Informationen zum BAFA-Programm zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen finden Sie hier.